Änderungen 2018 bei der Kassennachschau: Unangemeldete Prüfung seit Januar 2018
Eine wichtige Änderung 2018, für alle Betriebe mit Bargeldgeschäft. Änderungen und Neuregelungen wurden für 2018 und 2020 im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen.
Das sogenannte „Kassengesetz“ ermöglicht seit 1. Januar 2018 eine unangemeldete Kassennachschau, bei der die Finanzämter Betriebe ohne Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit unter die Lupe nehmen können. Bis dahin sollten Betriebe ihre steuerliche Kassenführung auf Vordermann gebracht haben.